Hauptbereich
Steuern und Gebühren
Grund- & Gewerbesteuer
Zu den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.
- Gewerbesteuerhebesatz 320
- Grundsteuer A 400
- Grundseuer B 400