der Gemeinde Diebach
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer 320 v. H.
- Grundsteuer A 400 v. H. (alt 400 v. H.)
- Grundsteuer B 200 v. H. (alt 400 v. H.)
Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.