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Badeweiher
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Steuern und Gebühren

der Gemeinde Diebach

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

  • Gewerbesteuer  320 v. H.
  • Grundsteuer A   400 v. H.  (alt 400 v. H.)
  • Grundsteuer B   200 v. H.  (alt 400 v. H.)

Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.