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Gemeinde Diebach

Grund- & Gewerbesteuer

Zu den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.

  • Gewerbesteuerhebesatz 320
  • Grundsteuer A 400
  • Grundseuer B 400
http://www.diebach.de//wirtschaft-bauen/steuern-und-gebuehren