Paralleles Markterkungs- und Auswahlverfahren
Die Gemeinde Diebach führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
Zeitgleich führt die Gemeinde Diebach ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Ausbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Der Gemeinde Diebach weist folgende Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind:
- Diebach
- Bellershausen
- Unteroestheim
- Oberoestheim
- Wolfsau
- Bestleinsmühle
- Böllersmühle und
- Seemühle
Fristen
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 26.04.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Diebach eingegangen sein.
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 10.05.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Diebach eingegangen sein.
Kontaktdaten des Breitbandpaten
Bernd Demmer
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
Tel. 09868/9862-19
Fax 09868/9862-33
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